Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SIOL Marketing GmbH
Feldstraße 9a
61137 Schöneck
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der SIOL Marketing GmbH, Feldstraße 9a, 61137 Schöneck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB sowie eingetragenen Vereinen (e.V.) und gemeinnützigen NPOs im Rahmen der für sie geltenden Sonderkonditionen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Rechtsnatur des Vertrages / Abgrenzung zum Werkvertrag / kein Rücktrittsrecht
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB sind.
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Tätigwerden), nicht jedoch das Erzielen eines bestimmten wirtschaftlichen oder materiellen Erfolges (kein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB).
- Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber keinen spezifischen Erfolg (wie z. B. bestimmte Ranking-Positionen in Suchmaschinen, konkrete Konversionsraten, Umsatzzuwächse oder Verkaufszahlen). Der Auftraggeber trägt das unternehmerische Risiko für den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen.
- Eine Abnahme der Dienstleistungen im werkvertraglichen Sinne findet nicht statt, da ein werkvertraglicher Erfolg weder geschuldet noch Gegenstand der Leistungserbringung ist.
- Ausschluss von Rücktrittsrechten und Widerrufsfristen: Da es sich rein um Dienstverträge im B2B-Bereich handelt, bestehen
keine gesetzlichen oder werkvertraglichen Rücktrittsklauseln. Eine 14-tägige Rücktritts- oder Widerrufsfrist ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Erteilung des Auftrags entsteht die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers vollumfänglich.
§ 3 Leistungsumfang & Vergütung (Stundensatz)
- Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – rein auf Nachweis nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet.
- Der Stundensatz für sämtliche im Rahmen des Unternehmens anfallenden Allround-Tätigkeiten und Dienstleistungen beträgt 89,00 € (in Worten: neunundachtzig Euro) nettopflichtig.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Stundensatz enthalten und wird in der Rechnungsstellung in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe separat ausgewiesen.
- Der Stundensatz gilt pauschal für alle Arten von Tätigkeiten, die im Rahmen der Auftragserfüllung anfallen (z. B. Beratung, Konzeption, technische Umsetzung, Grafik- und Designarbeiten, Marketingmaßnahmen, Abstimmungen, Kommunikation und Administration).
§ 4 Zeiterfassung, Abrechnung & Taktung (Timebuzzer)
- Die Erfassung und Dokumentation aller geleisteten Arbeitszeiten erfolgen digital und minutengenau über das Zeiterfassungssystem Timebuzzer.
- Abrechnungs- und Taktungsregelung:
- Geringfügige Überschreitungen von bis zu 5 Minuten pro Arbeitsabschnitt (z. B. eine Gesamtzeit von 1 Stunde und 3 Minuten) werden aus Kulanz nicht berechnet; in diesen Fällen wird lediglich die volle Stunde (1,0 Stunden) angesetzt.
- Bei Überschreitungen, die über diesen Kulanzrahmen hinausgehen (z. B. ab 6 Minuten Überschreitung bzw. bei Zeiten von 1 Stunde und 20 Minuten oder mehr), wird die angefangene Stunde voll berechnet.
- Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der in Timebuzzer erfassten Nachweise zusammen mit einer entsprechenden Tätigkeitsübersicht.
§ 5 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt & Agentur-Werbebanner
- Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke, Grafiken, Logos, Designs, Texte, Konzepte, Webseiten-Strukturen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Urheberrechte sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht übertragbar.
- Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Einsatzzwecke an den für ihn erstellten Endergebnissen.
- Die Erstellung, Erarbeitung und Bezahlung von Werken (z. B. Logos, Grafiken, Webdesign) beinhaltet keinen automatischen Übergang des Eigentums oder der vollumfänglichen ausschließlichen Marken-/Nutzungsrechte auf den Auftraggeber. Eine Übertragung von Verwertungsrechten, ausschließlichen Nutzungsrechten oder das Recht zur Weiterlizenzierung bedarf einer ausdrücklichen, separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis verbleiben alle Nutzungsrechte sowie gelieferte Datenträger, Materialien oder Zugänge unter Eigentumsvorbehalt beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
- Einbindung des Werbebanners / Urheberhinweises: Auf sämtlichen vom Auftragnehmer erstellten Internetseiten wird im untersten Bereich (Footer) ein Werbebanner des Auftragnehmers in einer Gesamtgröße von 350 Pixeln Breite eingebunden. Dieses Werbebanner dient der Eigenwerbung des Auftragnehmers und der Kennzeichnung der Urheberschaft.
- Dauerhafter Verbleib des Werbebanners & Vertragsstrafe:
- Das Werbebanner muss dauerhaft, uneingeschränkt sichtbar und unverändert im Footer der Internetseite verbleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob eine laufende Betreuung durch den Auftragnehmer stattfindet oder ob die Internetseite nachträglich durch den Auftraggeber oder Dritte bearbeitet oder verändert wird.
- Wird das Werbebanner ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers entfernt, verdeckt, verkleinert oder technisch unkenntlich gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen, vom Auftragnehmer festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht (Amtsgericht Hanau) zu überprüfenden Vertragsstrafe, pauschaliert in Höhe von
500,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (420,17 € netto zzgl. MwSt.). Dieser Betrag wird dem Auftraggeber bei Feststellung automatisch in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Gestaltungsfreiheit & technische Vorgaben
- Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer vollständige künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Gestaltungsentscheidungen (wie z. B. die Dimensionierung von Überschriften, Typografie, Layout-Strukturen, Bildpositionierungen und Textanordnungen) nach eigenem fachlichem Ermessen zu treffen, insbesondere um Anforderungen der Suchmaschinenoptimierung (SEO), der Performance-Optimierung, der Barrierefreiheit oder aktuellen Web- und Design-Standards zu entsprechen.
- Der Auftraggeber erkennt an, dass die Einhaltung technischer und SEO-relevanter Vorgaben (z. B. HTML-Strukturen, Ladezeiten-Optimierung, responsive Darstellungen) notwendig ist, um eine optimale Auffindbarkeit und Funktionalität im Web zu ermöglichen. Änderungen oder Vorgaben des Auftraggebers, die diesen Standards widersprechen, können vom Auftragnehmer abgelehnt werden oder führen zu einer Abrechnung des Mehraufwands nach dem vereinbarten Stundensatz gemäß § 3.
§ 7 Beauftragung von Dritten (Subunternehmer & Partner)
- Einbindung von Drittunternehmen: Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages oder einzelner Leistungsteile nach eigenem Ermessen Dritte (z. B. andere Kleingewerbe, externe Dienstleister, Spezialisten, Freiberufler oder Partner-GmbHs) als Subunternehmer einzubinden.
- Ermessen und Anwendungsfälle: Die Hinzuziehung Dritter liegt im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere in Fällen von Kapazitätsengpässen, zur Beschleunigung von Abläufen oder zur Abdeckung spezieller fachlicher Aufgabe und Kompetenzen.
- Kein Mitspracherecht des Auftraggebers: Der Auftraggeber besitzt kein Mitsprache-, Auswahl- oder Ablehnungsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer ausgewählten und beauftragten Dritten. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich die SIOL Marketing GmbH.
§ 8 Zustandekommen des Vertrages, Verifizierung & Registrierung
- Angebotsprozess & Bestätigung: Voraussetzung für die Angebotserstellung ist ein Erst- bzw. Beratungsgespräch zwischen den Parteien. Im Anschluss versendet der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag / ein Angebot (unter anderem elektronisch über Bezahldienstleister wie PayPal oder per E‑Mail). Der Vertrag kommt durch das elektronische Gegenzeichnen bzw. das Betätigen des Bestätigungs-Buttons („Bestätigen“ / „Kaufen“ / Akzeptieren) seitens des Auftraggebers rechtsverbindlich zustande.
- Online-Registrierung und eIDAS-Verfahren: Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, sich vor Beginn der Zusammenarbeit auf der Website des Auftragnehmers unter www.siol-marketing.de/vertrag (bzw. #vertrag) zu registrieren. Hierbei sind der vollständige Stammdatensatz anzugeben, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen sowie diese AGB vollumfänglich zu akzeptieren. Die Bestätigung erfolgt unter Einsatz eines eIDAS-konformen elektronischen Verifizierungs- bzw. Signaturverfahrens.
- Fälligkeit der Vorkasse: Nach erfolgreicher Durchlaufung des Registrierungs- und Verifizierungsverfahrens sowie Erteilung der Auftragsbestätigung wird die vereinbarte Vorkasse (gemäß § 9) sofort fällig – mit Ausnahme der in § 10 geregelten Sonderfälle.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Vorbereitungszeit, Printmedien & Großaufträge
- Grundsätzliche Vorkasse bei Neukunden: Bei Ersterteilung eines Auftrags (Neukunden) sowie bei der Neuerstellung von Produkten oder Einrichtung neuer Betreuungsprozesse gilt grundsätzlich Vorkasse (ausgenommen Sonderleistungen nach § 10). Der geschuldete Betrag ist unverzüglich nach Vertragsschluss und Aufforderung zu begleichen.
- Vorkassepflicht bei Printmedien & physischen Erzeugnissen: Sämtliche Arten von physischen Erzeugnissen (insbesondere Printmedien, Werbemittel, Druckerzeugnisse etc.) müssen ausnahmslos vollständig im Voraus bezahlt werden. Druckaufträge und Produktionen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers veranlasst.
- Vorkassepflicht bei Aufwänden über 10 Arbeitsstunden: Ergibt sich für ein Projekt oder eine Anforderung ein Arbeitsaufwand von mehr als 10 Arbeitsstunden, ist dieser Gesamtaufwand separat zu vergüten und im Voraus (per Vorkasse) auf dem Konto des Auftragnehmers einzuzahlen.
- Ausnahme bei Leistungspaketen (Gold / Platin): Die Vorkasse- und Zusatzvergütungsregelung für Aufwände über 10 Stunden gemäß Absatz 3 findet keine Anwendung, sofern der Auftraggeber eines der Betreuungspakete Gold oder Platin (gemäß § 21) gebucht hat und der Arbeitsaufwand durch den vertraglichen Leistungsumfang des gebuchten Pakets bereits abgedeckt ist.
- Zweiwöchige Vorbereitungszeit: Nach vollständigem Eingang der Vorkasse und Vorliegen aller erforderlichen Daten/Mitwirkungsleistungen steht dem Auftragnehmer eine zweiwöchige Vorbereitungs- und Anlaufzeit zu. Erst nach Ablauf dieser Vorbereitungsphase beginnt die operative Umsetzung.
- Verrechnung von Vorkassen & Ausschluss von Verzugsschäden: Bereits geleistete Zahlungen und Vorkassenbeträge werden für die bis zum Zeitpunkt einer etwaigen Vertragsbeendigung erbrachten Vorbereitungs-, Planungs-, Dispositions- und Reservierungsaufwände des Auftragnehmers angerechnet und verrechnet. Eine Rückerstattung geleisteter Vorkassen ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer mit den vertraglich geschuldeten Vorbereitungshandlungen begonnen hat oder die Verzögerung bzw. Nichtdurchführung vom Auftraggeber oder durch höhere Gewalt zu vertreten ist. Verzugsschäden des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
- Rechnungsstellung & Zahlungsziel: Nach erfolgreicher Erstabwicklung oder bei fortlaufenden Bestandsverhältnissen sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Zinsfreie Finanzierung / Ratenzahlung: Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine zinsfreie Ratenzahlung bzw. Finanzierung einräumen. Bei Verzug einer Rate wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
§ 10 Sonderregelung: Reputationsmanagement & Google-Bewertungslöschungen
- Ausnahme von der Vorkassepflicht: Bei Verträgen über Einzel-Dienstleistungen im Bereich des Reputationsmanagements (insbesondere die Beantragung und Durchsetzung der Löschung negativer Google-Bewertungen außerhalb der Pauschal-Abos gemäß § 21) gilt abweichend von § 9 Absatz 1 keine Vorkassepflicht.
- Beauftragung & Stückpreisvereinbarung: Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Auftraggebers zu den angebotenen Stückpreisen zustande.
- Erfolgsabhängige Rechnungsstellung & sofortige Fälligkeit: Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Durchlaufen der Löschphase auf Grundlage der tatsächlich erfolgreich gelöschten Bewertungen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Variabler Stückpreis & Preisanpassung: Werden nicht alle beantragten Bewertungen gelöscht, erhöht sich der Stückpreis für die verbleibenden gelöschten Bewertungen um
1,00 € bis 3,00 € pro Stück gegenüber dem Sonderpreis.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Passwortverwaltung & Projektpausen
- Obligatorische Mitwirkung: Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung. Sämtliche für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Vorgaben und Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Bereitzustellende Inhalte und Vorgaben: Dazu gehören insbesondere Texte, Bildvorgaben, Spezifikationen, Grafiken, Fotos, Logos, Designwünsche und Farbauswahlen.
- Bereitstellung von Zugangsdaten & Zugriffsrechten: Notwendige Zugangsdaten (Google Ads, Meta Ads/Facebook/Instagram, Hosting-Accounts, CMS etc.) sind unverzüglich bereitgestellt zu halten.
- Pflicht zur Mitteilung von Passwort- und Zugangsänderungen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jegliche Änderungen von Passwörtern, Zugangsdaten, Berechtigungen oder Sicherheitseinstellungen verknüpfter Konten unverzüglich und unaufgefordert schriftlich zu informieren. Entsteht dem Auftragnehmer durch verspätete oder unterlassene Mitteilung ein Arbeits- oder Wiederherstellungsaufwand, wird dieser Zeitaufwand dem Auftraggeber gemäß dem vereinbarten Stundensatz nach § 3 gesondert in Rechnung gestellt.
- Verzögerungen und Projektpausen durch fehlende Mitwirkung: Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. unterlassene Bereitstellung von Inhalten oder Zugängen), länger als 4 Wochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, bisher erbrachte Teilleistungen abzurechnen und das Projekt vorübergehend zu pausieren. Die Wiederaufnahme erfordert eine erneute Vorbereitungszeit gemäß § 9 Absatz 5.
- Leistungsbeginn bei vollständiger Mitwirkung: Der Auftragnehmer ist erst verpflichtet zu beginnen, wenn alle Informationen vollständig vorliegen, die Registrierung abgeschlossen und ggf. Vorkasse geleistet wurde.
§ 12 Projektverlauf, Schutz des Arbeitsablaufs & Einsichtsrechte
- Ungestörter Arbeitsablauf: Um eine professionelle, fokussierte und qualitativ hochwertige Umsetzung der Projekte zu gewährleisten, obliegt dem Auftragnehmer die alleinige Steuerung des Bearbeitungs- und Entwicklungsprozesses.
- Ausschluss von Zwischen-Einsichtsrechten: Der Auftraggeber besitzt während der laufenden Erarbeitungs-, Ausführungs- und Entwicklungsphasen keinen Anspruch auf ständige Zwischen-Einsichtnahme, Vorab-Einblicke in Rohdateien, Zugriff auf Entwurfsstände oder laufende Überprüfungen.
- Keine Eingriffe in den Arbeitsablauf: Dem Auftraggeber ist es untersagt, den laufenden Arbeitsprozess durch unangemeldete Zwischenfragen, ständige Kontrollen oder unaufgeforderte Anweisungen im Projektverlauf zu stören. Die Präsentation und Bereitstellung von Ergebnissen erfolgt ausschließlich zu den vom Auftragnehmer festgelegten Meilensteinen oder nach der vollständigen Fertigstellung des Entwurfs bzw. Projekts.
§ 13 Ausführungsfristen, Reihenfolge der Bearbeitung & höhere Gewalt
- Bearbeitungsreihenfolge: Die Abarbeitung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip („Prioritätsprinzip / Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
- Höhere Gewalt und unverschuldete Verzögerungen: Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Pandemien, Krankheitsausfälle oder Betriebsstörungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
- Differenzierung der Ausführungs- und Fertigstellungsfristen: Die genauen Fertigstellungs- und Ausführungsfristen richten sich nach der regulären Zielbearbeitungszeit des gewählten Leistungspakets sowie dem Umfang des jeweiligen Projekts. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es bei komplexen Projekten, in Zeiten hoher Kapazitätsauslastung sowie bei Verzögerungen gemäß Absatz 2 oder verspäteter Mitwirkung (§ 11) zu einer kapazitäts- und projektbedingten Erstreckung der Ausführungsdauer von 6 bis zu 12 Monaten kommen kann.
- Kein Rücktritts- oder Erstattungsrecht bei Verzögerungen: Projekt- oder mitwirkungsbedingte Zeiträume innerhalb dieses zeitlichen Rahmens stellen keinen Mangel der Dienstleistung dar und berechtigen den Auftraggeber weder zum Rücktritt noch zur Kündigung, zu Schadensersatzforderungen oder zur Erstattung geleisteter Zahlungen.
§ 14 Geheimhaltung, Stillschweigen & Vertrauensverhältnis
- Verschwiegenheitsverpflichtung: Absolute Geheimhaltung über alle ausgetauschten Informationen, Verträge, Absprachen und Preise.
- Unbefugte Einbindung Dritter: Die Weitergabe von Preisstrukturen oder die Einbindung unbefugter Dritter führt zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses.
- Außerordentliche Vertragsauflösung: Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
- Kein Erstattungsanspruch: Bereits vereinnahmte Gelder verbleiben vollumfänglich beim Auftragnehmer.
§ 15 Haftungsbeschränkung, Rechte Dritter, Prüfpflicht & Freigabe
- Exklusive Haftung für selbst verschuldete, nicht abgenommene Fehler: Haftung nur für eigene Fehler vor der Abnahme.
- Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht (7 Tage): Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm übergebene Dienstleistungsergebnisse, Entwürfe oder Werbemittel unverzüglich zu prüfen. Etwaige offensichtliche Mängel oder Einwände sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang in Textform detailliert anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Dienstleistungsergebnisse als fehlerfrei und vom Auftraggeber genehmigt.
- Freigabe von Werbemitteln, Kampagnen & Seiten: Erteilt der Auftraggeber die Freigabe (z. B. in Textform per E-Mail, Messengerdienst oder Portal-Bestätigung), gelten die Werbemittel und Inhalte als rechtlich und inhaltlich geprüft. Nachträgliche Korrekturwünsche werden als kostenpflichtiger Mehraufwand gemäß § 3 abgerechnet.
- Verantwortungsübergang bei Freigabe/Abnahme: Nach Freigabe oder Abnahme geht die rechtliche Verantwortung für Medien, Inhalte, Texte und Schaltungen vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
- Nutzung von Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Canva, Stockmedien): Die Prüfung rechtlicher Zulässigkeiten obliegt nach Freigabe dem Auftraggeber.
- Freistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter nach Abnahme frei.
§ 16 Sonderregelungen für Webdesign, Hosting, Shopsysteme & Werbebudgets
- Hosting & Vertragspartner (IONOS): Alle Internetseiten werden in Kooperation und über die Infrastruktur der Firma IONOS umgesetzt. Sämtliche Verträge und Accounts bei IONOS laufen auf den Namen und die Unternehmensdaten der SIOL Marketing GmbH.
- Abbuchungen & Zahlungsabwicklung: Die laufenden monatlichen Kosten für Hosting, Server und Infrastruktur werden von der Firma IONOS direkt vom Konto des Auftraggebers per IBAN-Monatseinzug (SEPA-Lastschrift) abgebucht. Der Auftraggeber stellt hierfür seine Bankverbindung zur Verfügung.
- Geistiges Eigentum & Rechteübertragung: Unbeschadet der Zahlungsabwicklung gemäß Absatz 2 verbleiben sämtliche Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte an den erstellten Internetseiten, Quellcodes und Inhalten vollumfänglich bei der SIOL Marketing GmbH. Eine Übertragung des geistigen Eigentums oder der vollumfänglichen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber erfolgt erst nach Abschluss einer separaten Vereinbarung. Dies kann wahlweise durch die vereinbarte fortlaufende Zahlung eines entsprechenden Abonnements oder durch die einmalige Zahlung einer separat zu vereinbarenden Summe X/Y erfolgen.
- Einweisung: Nach Absprache kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer eingewiesen werden, um eigenständig kleinere Inhalts- und Textanpassungen vorzunehmen.
- • Systemarchitektur: ausschließliche Nutzung der Systeme MyWebsite Creator oder MyWebsite Creator Plus zur Gewährleistung optimaler SEO-Strukturen (Systeme wie MyWebsite Now werden ausgeschlossen).
- Preisstruktur:
- Landingpages: max. 1.200,00 € netto pflichtig (zzgl. MwSt.).
- Komplexe Websites: max. 4.900,00 € netto pflichtig (zzgl. MwSt.).
- Webseiten mit Shopsystemen/SEO-Erweiterung: 2.500,00 € bis max. 25.000,00 € netto (zzgl. MwSt.).
- Shopsysteme & Drittplattformen: Einrichtung von Shopify-Accounts sowie Erstellung individueller Shopsysteme möglich.
- Werbebudgets & Drittkosten (Meta / Google / Druckereien):
- Die Kosten für reine Werbeanzeigenbudgets (z. B. Klick- und Schaltungskosten bei Google Ads, Meta Ads/Facebook/Instagram) sowie reine Druck- und Produktionskosten externer Druckereien sind nicht im Dienstleistungshonorar des Auftragnehmers enthalten.
- Werbebudgets werden direkt vom Plattformbetreiber (z. B. Meta oder Google) beim Auftraggeber über dessen dort hinterlegte Zahlungsmittel (Kreditkarte, Lastschrift) abgerechnet. Druckkosten sind gemäß § 9 Absatz 2 per Vorkasse zu begleichen.
§ 17 Referenzwerbung & Eigenwerbung
- Recht zur Referenznennung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, erstellten Grafiken, Logos, Webseiten und Werbemittel nach deren Veröffentlichung zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen.
- Umfang der Nutzung: Dies umfasst das Recht, den Namen, das Firmenlogo sowie Auszüge der erstellten Arbeitsergebnisse auf den eigenen Internetseiten des Auftragnehmers (insbesondere unter www.siol-marketing.de), in Social-Media-Kanälen, Portfolio-Präsentationen oder Print-Werbemitteln unentgeltlich darzustellen.
- Ausschluss: Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung vor Projektbeginn.
§ 18 Abwerbeverbot & Direktbeauftragung von Dritten
- Schutz von Partnern und Subunternehmern: Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weder direkt noch indirekt Mitarbeiter, Freiberufler, Kleingewerbe oder Subunternehmer, die vom Auftragnehmer zur Auftragsausführung eingesetzt wurden, abzuwerben oder ohne Einbindung des Auftragnehmers direkt zu beauftragen.
- Vertragsstrafe: Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbe- und Direktbeauftragungsverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen, vom Auftragnehmer festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe.
§ 19 Kommunikationskanäle & Support-Abwicklung
- Offizielle Kommunikationswege: Zur Gewährleistung eines reibungslosen und dokumentierten Projektablaufs erfolgt die operative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer primär in Textform über die vom Auftragnehmer definierten offiziellen Kanäle (insbesondere per E-Mail an support@siol-marketing.de oder über das vertraglich eingerichtete Kundenportal).
- Reaktionszeiten: Feste Reaktions- oder Entstörzeiten werden nicht garantiert, es sei denn, der Auftraggeber hat ein separates Betreuungs- oder Servicepaket (gemäß § 21) gebucht, in welchem entsprechende Support-Leistungen schriftlich vereinbart wurden.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Textform & Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Zuständiges Gericht ist sachlich und örtlich das Amtsgericht Hanau (und das übergeordnete Landgericht Hanau).
- Textform für Vertragsänderungen: Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Online-Bestätigung im Portal). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.


