Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft und wird die digitale Landschaft in Deutschland grundlegend verändern. Es verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das betrifft vorwiegend Ihre Website, Ihren Online-Shop und Ihre Apps.
Wer ist betroffen und was droht bei Nichteinhaltung?
Die neuen Regelungen sind relevant für alle, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören insbesondere:
- Betreiber von Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Dienstleister im Bereich Telekommunikation und Banking
- Anbieter von Kundenportalen und mobilen Anwendungen
Das Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von einer Behinderung – eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Wer die Fristen versäumt, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen von bis zu 100.000 EUR, sondern auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sowie erhebliche Reputationsschäden.
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Die gute Nachricht ist: Sie müssen diese komplexe Umstellung nicht allein bewältigen. Wir bei der SIOL Marketing GmbH haben uns auf die Anforderungen des BFSG spezialisiert und sind bereit, Sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
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